RECHTE HABEN - RECHT BEKOMMEN
Ich habe nach dem 31.12.2002 ein neues Arbeitsverhältnis begonnen.
Mein bestehendes Arbeitsverhältnis begann vor dem 1.1.2003.
HINWEIS
Mit Hilfe dieses Abfertigungsrechners können Sie sämtliche Berechnungen nach dem neuen Recht durchführen (Ihr Arbeitsverhältnis hat nach dem 31.12.2002 begonnen). Ebenso können Sie Übertrittsvarianten vom alten in das neue System berechnen (Ihr Arbeitsverhältnis hat vor dem 1.1.2003 begonnen).
Als Erläuterung:
Neues Recht: Die Regelung über die Abfertigung, bei der Ihr Arbeitgeber monatlich 1,53 Prozent Ihres Entgelts an eine Abfertigungsvorsorgekasse bezahlt, umfasst grundsätzlich alle neuen Arbeitsverhältnisse nach dem 31.12.2002, die auf einem privatrechtlichen Vertrag beruhen (nicht: Beamte). Ausnahmebestimmungen gibt es zB für Wiedereinstellungszusagen, für Arbeitsverhältnisse in Konzernen und für bestimmte Arbeitnehmergruppen wie Bauarbeiter etc.

Übertrittsvarianten vom alten in das neue Recht: Haben Sie Ihr Arbeitsverhältnis bereits vor dem 1.1.2003 begonnen, gilt für Sie grundsätzlich das alte Abfertigungsrecht unverändert weiter. Allerdings können Sie einen Übertritt in das neue System mit Ihrem Arbeitgeber vereinbaren (dazu ist eine beiderseitige Zustimmung erforderlich). Für den Übertitt gibt es zwei Möglichkeiten: bereits erworbene Anwartschaften können im Unternehmen belassen werden ("Einfrieren") oder in die Abfertigungskasse eingebracht werden ("Übertragung").

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Fragen und Antworten
Für wen und ab wann gilt die „Abfertigung neu“? - Was geschieht mit bereits bestehenden Arbeitsverhältnissen? ... und vieles mehr
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ACHTUNG: Haftungsausschluss: Alle Berechnungen sind in Form gerundeter Näherungswerte ausgewiesen und basieren auf den von Ihnen eingegebenen Werten. Eine exakte Darstellung Ihres Anspruches ist erst zum Fälligkeitsdatum möglich. Die derzeitigen Ergebnisse verstehen sich als Annäherungswerte, die Schwankungsbreiten unterliegen. Bitte lesen Sie dazu die Hilfeoptionen im Text.  Die juristischen Informationen sind allgemein gehalten und können eine Beratung im Einzelfall nicht ersetzen.
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